Der Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrag
Die Antwort gibt Ihnen Ihr Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen.
Um genau zu ermitteln, welche Ansprüche Ihnen bei einer „Berufsunfähigkeit“ zustehen, ist ein Blick in den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen notwendig. Dieser Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrag stellt die fundamentale Basis der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer dar. Diese Vertrags-Unterlagen sollten Ihnen mit Vertragsschluss ausgehändigt worden sein.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrenten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. Die Rentenhöhe haben Sie damals bei Abschluss des BU-Vertrags festgelegt. Neben dem BU-Vertrag sind auch die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen wichtig. Auch diese gilt es genauestens zu prüfen, denn dort sind weitere Regelungen des Vertragsverhältnisses manifestiert. Im Übrigen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung. Der Versicherer hat also – sollte eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen – die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten zu zahlen.
Rückwirkende Berufsunfähigkeitsrente
Auch muss in einem Berufsunfähigkeits-Leistungsfall geprüft werden, in wie weit BU-Renten von dem Versicherer rückwirkend eingefordert werden können. Auch dieses ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag nebst Versicherungsbedingungen. Dieses handhaben Versicherer oft unterschiedlich, so dass ein Blick in das Vertragswerk Aufschluss bringen kann. Eine Versicherern kommt es nicht auf Meldung des Versicherungsfalls an, sondern auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Liegt dieser Zeitpunkt – wie so oft – in der Vergangenheit, so sind auch rückwirkend Berufsunfähigkeitsrenten zu zahlen.
Rückforderung der zu viel gezahlten Beiträge
Selbstverständlich können auch zu viel gezahlte Beiträge von dem Versicherten zurückgefordert werden, denn diese Prämien muss der Versicherer wieder an den Versicherten auskehren, sofern eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Regelung findet sich ebenfalls in den Versicherungsbedingungen wieder. Der Versicherer sichert berufsunfähigen zu, die Beiträge im Versicherungsfall zu übernehmen. Aus diesem Grunde sollten ebenfalls die zu viel gezahlten Prämien zurückgefordert werden.