Sie suchen kompetente Unterstützung im Leistungsfall Berufsunfähigkeit?

So kommen Sie zu Ihrem Recht bei Berufsunfähigkeit!

Um sich bei Berufsunfähigkeit gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen durchzusetzen, bedarf eines erfahrenenen Experten an der Seite. Einen Partner, der sich mit Berufsunfähigkeit auskennt und sich nicht scheut sich mit Versicherungen anzulegen. Ein solcher starker und kompetenter Partner ist der BU-Anwalt.

Berufsunfähigkeit kommt nicht selten vor. Dabei beginnt das Berufsunfähigkeitsverfahren sehr früh, nämlich bereits mit Ihrem Leistungsantrag beim Versicherer. Mit diesem Leistungsantrag fühlen sich Versicherte nicht selten alleine gelassen. Es stellen sich dabei viele Fragen, wie zum Beispiel: „Was muss man dem Versicherer alles mitteilen? Wie verhalte ich mich im weiteren Verfahren? Wie wird der Versicherer reagieren?“

Früher Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeit aus

Spätestens in diesem Moment sollten Sie fachlich kompetenten Expertenrat einholen, denn der Leistungsantrag beeinflusst die Leistungsentscheidung des Berufsunfähigkeitsversicherers. Vor diesem Hintergrund sollten Sie einen erfahrenen Partner wählen, der Sie von Anfang an bis zum Abschluss eines Leistungsprozesses gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer begleitet, berät und selbstverständlich auch rechtlich vor Gericht vertreten kann.

Am besten wählen Sie gleich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der auf Berufsunfähigkeit spezialisiert ist:

 

Der BU-Anwalt vertritt Versicherte gegen Versicherungen bei Berufsunfähigkeit

Ein solcher Partner ist der Berufsunfähigkeits-Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und vertritt bei Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen die Mandanten der Kanzlei bundesweit. Dabei stellt Herr Rechtsanwalt Jöhnke seine Fachexpertise und Kompetenz in die Dienste der Versicherten.

Der BU-Anwalt vertritt Versicherte selbstverständlich bundesweit

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke berät und vertritt Versicherte bei Berufsunfähigkeit in allen Stadien des BU-Verfahrens und dieses bundesweit. Gern sind wir Ihr strategischer Partner und setzen Ihre Ansprüche rechtlich durch, ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr TEAM der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB


Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Berufsunfähigkeit
 

Weitere Informationen zum Thema

Sofern Sie merken, dass Sie Ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sollten Sie überlegen, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. So dann sollte im Einzelfall juristisch geprüft werden, ob bereits Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.

Welches sind erste Maßnahmen bei Berufsunfähigkeit?

Um das Verfahren bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer offiziell einzuleiten, sollte – nach juristischer Überprüfung – der Leistungsfall bei Ihrem Versicherer gemeldet werden. Damit ist der Versicherungsfall gemeldet und das Verfahren „eingeleitet“. Die Meldung ist formlos. Es empfiehlt sich stets einen Nachweis über das Absenden der Meldung des Versicherungsfalls an den Versicherer aufzubewahren.

Der Leistungsantrag ist die Basis für die Entscheidung des Versicherers. Er stellt die Grundlage für das weitere BU-Verfahren dar. Je besser dieser Antrag aufbereitet wird, desto schneller kann der Versicherer entscheiden. Schleichen sich hier Fehler ein, sind diese im Verlauf des weiteren Verfahrens nur schwer zu korrigieren. Wir empfehlen bereits den Leistungsantrag nicht ohne Beratung von fachlich kompetenten Experten in diesem Bereich auszufüllen. Sie setzen damit unter Umständen Ihre finanzielle Existenz aufs Spiel.

Auch die Arztunterlagen sind wichtig, denn sie stellen die weitere Basis für die Leistungsentscheidung des Berufsunfähigkeitsversicherers dar. Diese geben dem Versicherer ein Bild darüber, ob der Versicherte berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist. Vor diesem Hintergrund sollten diese Unterlagen auch eine Berufsunfähigkeit bestätigen. Anderenfalls sollte der Versicherte sich seinen Gesundheitszustand nochmal von einem Facharzt bestätigen lassen. Wir schätzen diese Unterlagen für Sie ein. Wir bereiten diese Unterlagen für Sie auf. Auch beraten wir den Arzt, sollte sich dieser nicht mit der Materie „Berufsunfähigkeit“ auskennen.

Nach Sichtung aller Unterlagen wird der Versicherer über den Leistungsfall entscheiden. Hierzu hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten. Eine für den Versicherten positive Leistungsentscheidung wäre ein vollumfängliches Anerkenntnis aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch kann der Versicherer die Leistungen komplett ablehnen. Diese Ablehnung sollte zwingend juristisch überprüft werden, denn auch bei einer Leistungsablehnung kann der Versicherer Fehler machen.

Schickt Ihnen der Versicherer ein „Regulierungs-Angebot“ ist Vorsicht geboten! Lassen Sie ein solches Angebot des Versicherers am besten juristisch überprüfen. Der Versicherer macht Ihnen kein Angebot, bei welchem er „verliert“. Von daher sollte spätestens jetzt der Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen überprüft und so dann das Angebot des Versicherers gegengeprüft werden.

 

Bei einer Leistungsablehnung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer sollten Sie sich frühzeitig an einen versierten Rechtsanwalt im Versicherungsrecht wenden. Oft lehnen Versicherer Leistungsanträge mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung ab. Dieses ist meist für den Versicherungsnehmer bereits schon aus finanziellen Gründen nicht hinnehmbar und sollte zeitnah juristisch überprüft werden, denn auch gegen eine Leistungsentscheidung des Versicherers kann man selbstverständlich juristisch vorgehen.

Wir beantworten Ihre Fragen unter
040 - 34 80 97 50

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