Hilfe beim Ausfüllen des Leistungsantrages

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich kompetente und qualifizierte Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dieses ist auch für ein weiteres BU-Verfahren nach einer möglichen Ablehnung des Leistungsantrags durch den Versicherer sehr wichtig, da mit diesem Leistungsantrag bereits die Weichen für ein weiteres Verfahren gegen den Versicherer gestellt werden.

Im Rahmen der Bearbeitung des Leistungsantrags gilt es alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers zu erörtern. Insbesondere muss der Versicherte darüber beraten werden, was der Versicherer mit den in dem Leistungsantrag gestellten Fragen genau wissen möchte. Der „Teufel“ steckt bekanntlich im Detail, hier also zwischen den Zeilen und bedarf somit der Aufklärung des Versicherten. Auch gilt es die entsprechenden Unterlagen auszuwerten, die dem Leistungsantrag beizufügen sind. Dazu zählen ärztliche Nachweise wie Befunde, Diagnosen und Atteste sowie – u.a. – Lohn- und Gehaltsnachweisen und Steuerbescheiden.

Alle diese Unterlagen müssen aufbereitet und eingeschätzt werden um zu überprüfen, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit überhaupt vorliegt. Nur wenn dieses der Fall ist, wird der Leistungsantrag erfolgreich sein.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Hierbei bieten wir für Versicherungsnehmer transparente und günstige Beratungshonorare an.

Fragen Sie gern nach unserem Angebot zur Unterstützung im Leistungsantragsverfahren bei Berufsunfähigkeit. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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